Dein Schiesskeller in der Region Aargau & Basel
Die einzige Schiessanlage im Fricktal erfreut sich grosser Beliebtheit bei Schützen aus der Region Aargau & Basel. Der Schiesskeller, ausgestattet mit einer modernen 25m-Anlage mit 5 Einzelzielen und wählbarer Distanzregelung, steht Behörden, Sicherheitsdiensten und Privatpersonen zur Verfügung.
Reservieren Sie den Schiesskeller via Formular am Seitenende. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfrage nur zu den Büroöffnungszeiten (DI - FR 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00) bearbeitet wird.
Für Anfragen am selben oder kommenden Tag rufen Sie uns bitte direkt an unter 061 861 14 27


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Preise & Sparpakete
Bahnmiete
| Angebot | Preis |
|---|---|
| 30 Minuten | CHF 23.00 pro Bahn |
| 1 Stunde | CHF 45.00 pro Bahn |
| Miete ganzer Keller (5 Bahnen) | CHF 190.00 pro Stunde |
| Mietwaffen | ab CHF 12.00 |
Mehr sparen mit Wertkarten | 10er-Karten | 20er-Karten |
|---|---|---|
| Schiesszeit | 10 × 30 Minuten Schiesszeit + 1 x 30 Minuten | 20 x 30 Minuten Schiesszeit + 3 x 30 Minuten |
| Total | 11 Eintritte à 30 Minuten | 23 Eintritte à 30 Minuten |
| Normalpreis | 11 x 23.00 = CHF 253.00 | 23 x 23.00 = CHF 529.00 |
| Aktionspreis | CHF 230.00 | CHF 450.00 |
| Ersparnis | 1 Eintritt à 30 Minuten | 3 Eintritte à 30 Minuten |
Im Preis inbegriffen (leihweise)
- 1 Scheibe nach Wahl
- 1 Gehörschutz
- 1 Schutzbrille
- Klebeetiketten
- Putzspray
Schiesskurse
Individuelles Training für 1–2 PersonenPersönliche Betreuung
Öffnungszeiten
Dienstag - Freitag09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr
Samstag
09:00 - 16:00 Uhr
Berechtigung für den Einlass in den Schiesskeller
- CH-Bürger und Ausländer mit C-Bewilligung (ausser Embargo-Staaten).
- Kunden müssen für den Schiesskellereinlass und Munitionserwerb einen Auszug aus dem Zentralstrafregister ODER einen Waffenerwerbsschein hinterlegen (beides nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum).
- Im Ausland wohnhafte Personen oder Ausländer mit Ausweis B: brauchen eine WBK oder eine Munitionserwerbskarte.
- Höchstens eine Begleitperson pro Bahn.
- Minderjährige erst ab 16 Jahren in Begleitung der Eltern (oder in Begleitung eines Erwachsenen mit Vollmacht der Eltern).
GESETZESTEXT: VERBOT FÜR ANGEHÖRIGE BESTIMMTER STAATEN ART. 12 WV (ART. 7 WG)
Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten (auch mit Ausweis C):Serbien; Bosnien und Herzegowina; Kosovo; Mazedonien; Türkei; Sri Lanka; Algerien; Albanien.
Es dürfen halbautomatische MP-Systeme im Schiesskeller geschossen werden.
Jede Waffe muss von einem Schild-Mitarbeiter als zulässig deklariert werden.
In unserem Schiesskeller darf keine Munition mit Stahlhülsen verschossen werden wie z.B. Barnaul.